Rechtsberatung in Oldenburg
Neben betriebswirtschaftlichen Fragestellungen ist die Lösung komplexer Rechtsprobleme für den Erfolg einer Unternehmung entscheidend. Unsere Rechtsberatung umfasst sämtliche Rechtsgebiete, die sich auf die Unternehmen und deren Umfeld beziehen.
Bezogen auf den Lebenszyklus eines Unternehmens befassen wir uns mit allen rechtlichen Fallgestaltungen von der Gründung oder dem Erwerb über die Umstrukturierung bis zur Abwicklung oder der Veräußerung eines Unternehmens.
Da unsere Rechtsanwälte zusätzlich in den wirtschaftsnahen Rechtsgebieten als Wirtschaftsprüfer und/oder Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht qualifiziert sind, bieten wir im Sinne einer umfassenden Beratung insbesondere steuerorientierte Rechtsberatungsleistungen an.
Wirtschaftsrecht
Ein Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit liegt im Wirtschaftsrecht
- Recht der Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Vereine, Genossenschaften)
- Recht der Personengesellschaften (Kommanditgesellschaften, Offene Handelsgesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts)
- Umwandlungsrecht (Verschmelzungen, Formwechsel, Spaltungen, Anwachsungen)
- Konzernrecht
- Unternehmenskäufe und -verkäufe (In- und Ausland)
- Kapitalmarktrecht
Wir vertreten unsere Mandanten bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen, beraten Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder, werden selbst Aufsichtsratsmitglieder und sind als Schiedsrichter gefragt. Wir übernehmen Vertretung der Interessen unserer Mandanten sowohl im gerichtlichen als auch im außergerichtlichen Verfahren.
Zu unseren Mandanten gehören gewerbliche Unternehmen sämtlicher Branchen, insbesondere des produzierenden Gewerbes und Finanzdienstleistungsunternehmen, sowie Freiberufler und deren Zusammenschlüsse (Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften).
Steuerrecht und Steuerstrafrecht
Als Anwälte für Steuerrecht vertreten wir Sie in steuerlichen Angelegenheiten vor der Finanzverwaltung (z.B. bei Betriebsprüfungen oder Einspruchsverfahren) und den Finanzgerichten. Ferner beraten wir mit unserer steuerlichen Expertise Unternehmen bei Umstrukturierungen.
Im Steuerstrafrecht unterstützen wir sie im Falle des Vorwurfs der Steuerhinterziehung beim Ermittlungsverfahren. Wir stehen Ihnen auch im Falle einer Haft oder Durchsuchung als Steuerstrafrechtsverteidiger oder bei der Anfertigung von Selbstanzeigen zur Seite.
Neben betriebswirtschaftlichen Fragestellungen ist die Lösung komplexer Rechtsprobleme für den Erfolg einer Unternehmung entscheidend. Unsere Rechtsberatung umfasst sämtliche Rechtsgebiete, die sich auf die Unternehmen und deren Umfeld beziehen.
Bezogen auf den Lebenszyklus eines Unternehmens befassen wir uns mit allen rechtlichen Fallgestaltungen von der Gründung oder dem Erwerb über die Umstrukturierung bis zur Abwicklung oder der Veräußerung eines Unternehmens.
Da unsere Rechtsanwälte zusätzlich in den wirtschaftsnahen Rechtsgebieten als Wirtschaftsprüfer und/oder Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht qualifiziert sind, bieten wir im Sinne einer umfassenden Beratung insbesondere steuerorientierte Rechtsberatungsleistungen an.
Erbrecht/Erbschaftsteuerrecht
Ein Schwerpunkt unserer Rechtsberatung betrifft das Erbrecht sowie das Erbschaftssteuerrecht. In dieser Rechtsdisziplin ist die Doppelqualifikation unserer Rechtsanwälte als Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht von besonderem Vorteil, da eine erbrechtliche Beratung ohne Beachtung der damit verbundenen schenkungs- und erbschaftssteuerlichen Folgen nicht erfolgreich sein kann.
Die Beratung umfasst insbesondere
- Materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Gesellschafts-, Stiftungs- und Familienrecht
- Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzungen
- Vorweggenommene Erbfolge, Übergabe- und Schenkungsverträge und Testamentsgestaltungen (Gemeinschaftliches Testament, Erbverträge)
- Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft
- Internationale Privatrecht im Erbrecht
- Erbschaftssteuerrecht
- Verfahrens- und Prozessführung
Unternehmensnachfolge
Ein Schwerpunkt unserer Rechtsberatung betrifft die Unternehmensnachfolge (vorweggenommene Erbfolge), das Erbrecht sowie das Erbschaftssteuerrecht. In dieser Rechtsdisziplin ist die Doppelqualifikation unserer Rechtsanwälte als Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht von besonderem Vorteil, da eine erbrechtliche Beratung ohne Beachtung der damit verbundenen schenkungs- und erbschaftssteuerlichen Folgen nicht erfolgreich sein kann.
Die Beratung im Hinblick auf die Unternehmensnachfolge (vorweggenommene Erbfolge) umfasst die erb- und gesellschaftsrechtlichen Komponenten der Unternehmensfortführung, insbesondere
- Entwicklung eines Nachfolgekonzepts
- Erstellung einer betrieblichen Vorsorgevollmacht
- Initiierung eines Unternehmertestaments
- Überprüfung des Ehevertrags
- betriebsspezifische Rechtsformwahl
- Koordination mit dem Gesellschaftsvertrag
- Übernahme der Testamentsvollstreckung
- Berücksichtigung der erb- und einkommenssteuerlichen Bestimmungen